Urheberrechte vs. Freiheit der Wissenschaft

Die Fälle, in denen Wissenschaftler damit konfrontiert werden, keine Genehmigung zur Reproduktion der Werke zu bekommen, über die sie forschen, nehmen seit einigen Jahren gravierend zu. Die in dem Beitrag „Stellungnahme zu ‚Siegerkunst'“ beschriebenen Beispiele sind somit alles andere als Einzelfälle.

Infolge seiner eigenen Erfahrungen habe ich über das Netzwerk H-Arthist, dem viele Kunstwissenschaftler angehören, am 23. Februar 2016 einen Aufruf veröffentlicht. Im Jitter-Magazin wurde der Aufruf ebenfalls publiziert. Seither haben sich ca. 50 Kolleginnen und Kollegen bei mir gemeldet und davon berichtet, welchen Druckmitteln, Verboten und zum Teil juristischen Verfahren sie von Seiten der Urheber oder ihrer Rechtsvertreter ausgesetzt waren oder sind. Die Folgen reichen von erzwungenen Textänderungen bis hin zum Verzicht auf ganze Publikationen, von Fällen prophylaktischer Selbstzensur ganz zu schweigen.

Mindestens so problematisch wie in der bildenden Kunst sind die Verhältnisse in der Architektur. Darüber berichtet die Bauwelt im Heft 10/2016 am 2. März 2016 unter dem Titel „Wem gehört die Architektur?“ in einem Artikel von Marietta Schwarz.

Auch sonst wächst mittlerweile das Medieninteresse an dem Thema. Ich wurde von iRightsInfo (4. März 2016) sowie vom Deutschlandradio (2. März 2016) dazu interviewt.

Die einzige Möglichkeit, die Verhältnisse zu verbessern, dürfte darin bestehen, das bereits jetzt im Urheberrecht vorgesehene Zitatrecht für wissenschaftliche Publikationen zu verbessern und abzusichern. Hier gibt es momentan viele Grauzonen, weshalb Verlage und Autoren sich oft defensiv verhalten, wollen und können sie doch nicht das Risiko eingehen, plötzlich gegen Anwälte  erfolgreicher Künstler oder Architekten antreten zu müssen. Vorschläge zu einer Verbesserung des Zitatrechts werden gegenwärtig von der interdisziplinären Forschergruppe „Ethik des Kopierens“ am ZIF in Bielefeld erarbeitet, der ich als assoziiertes Mitglied angehöre.

Ferner ist zu hoffen, dass viele Urheber bzw. ihre Rechtsvertreter dem Beispiel der Robert-Rauschenberg-Foundation folgen und künftig Wissenschaftlern sowie Usern der Social Media eine erlaubnisfreie Nutzung von Werken zugestehen, wie am 26. Februar 2016 in der New York Times berichtet wurde.

 

Comments 2

  1. Pingback: Essay über Urheberrecht als Mittel der Postproduktion und Diskurskontrolle

  2. Pingback: Birdtalk von Richard Prince – Politische Aktion, Konzeptkunst oder einfach uncool?

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s